Aufhebung des Grundbuchamts Oftersheim zum 01.09.2014

Veröffentlicht am 22.09.2014 in Gemeinderatsfraktion

Gemeinderatssitzung vom 16.09.2014

Top 5: Aufhebung des Grundbuchamts Oftersheim zum 01.09.2014: Einrichtung einer zentralen kommunalen Grundbucheinsichtsstelle in Schwetzingen

Stellungnahme durch Fraktionssprecher Jens Rüttinger

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen!

Eine jahrhundertlang bestehende Institution - das badische Grundbuchamt – geht seinem Ende zu und soll in Oftersheim damit einhergehend den Wegfall des in der Bevölkerung sehr geschätzten Ratschreibers bedeuten.

Die Aufhebung der Grundbuchämter bei den Gemeinden in Baden-Württemberg ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht mehr zu ändern, jedoch muss klar zum Ausdruck gebracht werden, dass die Folgen durchaus hätten abgemildert werden können. Es war nicht zwingend, die Abgabe an das zentrale Grundbuchamt nach Mannheim bereits im Jahre 2014 vorzunehmen. Andere Gemeinden wie Brühl und Ketsch haben sich entschieden, bis zum Stichtag 01.01.2018 das Grundbuchamt weiterzuführen und zeigen damit Bürgernähe.

Schwetzingen wie Oftersheim haben sich dafür ausgesprochen, das Grundbuchamt so schnell wie möglich aufzulösen. Die nunmehr anvisierte Möglichkeit, der von der Stadt Schwetzingen bereits beschlossenen Einrichtung einer kommunalen Grundbucheinsichtstelle beizutreten ist zwar besser als die Bürger nach Mannheim zu schicken, aus Sicht der Gemeinde Oftersheim jedoch nicht nur von Vorteil.

Schwetzingen kann gar nicht anders als große Kreisstadt als diesen Service seinen Bürgern anzubieten; die Einbeziehung zweier Nachbargemeinden gegen Kostenbeteiligung reduziert die eigenen Kosten und ist damit nicht ganz uneigennützig.

Auch Oftersheim könnte ohne große Probleme eine eigene Grundbucheinsichtstelle anbieten; außer Plankstadt und Oftersheim haben sich alle umliegenden Gemeinden im Interesse ihrer Bürger dafür entschieden, selbst Gemeinden wie Altlußheim und Neulußheim, die wesentlich kleiner sind als wir.

Nach der seitens der Gemeindeverwaltung vorgelegten Kostenvergleichsrechnung würde die eigene Grundbucheinsichtstelle lediglich Mehrkosten von ca. 3.100.- € bedeuten.

Dieser Betrag ist unseres Erachtens vertretbar, wenn man bedenkt, dass dadurch ein Großteil der Bürgernähe im Bereich des Grundbuchwesens in Oftersheim erhalten bleibt und weiterhin auch Unterschriftsbeglaubigungen vor Ort durch den Ratschreiber vorgenommen werden können.

Die Bedenken der Verwaltung, dass im Gegenzug für das Personalamt Kosten für eine 0,3 –Teilzeitstelle zusätzlich berücksichtigt werden müssten, ist aus unserer Sicht so nicht nachvollziehbar. Ein Ansatz von lediglich 0,2 einer Vollzeitstelle bei 11.800 Einwohnern kann ebenso vertretbar zugrunde gelegt werden und würde die Kosten wieder relativieren. Außerdem unterstützt der derzeitige Sachbearbeiter das Personalamt ja nunmehr schon mit 0,7 oder 0,8 einer Vollzeitstelle.

Die SPD – Fraktion fordert deshalb eine eigene Einsichtstelle, da ansonsten für Oftersheim ein Stück Bürgernähe verloren geht.

Die SPD- Fraktion stimmt geschlossen gegen den Beschlussvorschlag.

 

Unser Landtagsabgeordneter Daniel Born

Unser Team für Oftersheim

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