Gemeinderat Peter Wierer nahm für SPD-Fraktion Stellung zu den neuen Kosten und den geänderten Planungen für die Hochwasserschutz-Konzeption Leimbach/Landgraben.
Gemeinderat Peter Wierer nahm für SPD-Fraktion Stellung zu den neuen Kosten und den geänderten Planungen für die Hochwasserschutz-Konzeption Leimbach/Landgraben.
Die anteiligen Kosten steigen für Oftersheim um 64 T€ auf 242 T€; davon147 T€ bereits bezahlt. War bisher nur ein sogenannter 50-jähriger Hochwasserschutz vorgesehen. Jetzt bekommen die 12 beteiligten Gemeinden einen 100-jährigen Schutz. An den Gesamtkosten beteiligt sich das Land Baden-Württemberg mit 70 %. Die SPD-Fraktion stimmt der Vereinbarung mit dem Regierungspräsidium zu und ist mit dem vorgesehenen Kosten-Schlüssel einverstanden.
Bis zur Zusammenlegung von Leimbach und Landgraben steht uns noch ein langer Weg bevor. Bis die umfangreichen Planungen, das zeitaufwändige Planfeststellungsverfahren, die Untersuchung nach Altlasten zum Schutze des Grundwassers sowie die verschiedenen Nutzungsentschädigungen an die Grundstückseigentümer und die Realisierung der Bauarbeiten abgeschlossen sind, werden Jahre ins Land ziehen.
Was sagen die Landwirte zu den Planungen und zum Verlust besten Ackerbodens? Der Leimbach hat ein riesiges Regeneinzugs-Gebiet. Ochsenbach, Maisbach, Waldangelbach und Gauangelbach sind seine nicht unbedeutenden Nebenarme. Leider sind zwei Massnahmen – das Hochwasser-Regenbecken in Nussloch und die Dämme des Hardtbachs – nur für einen 50-jähigen Starkregen schon abgeschlossen.
Das Hochwasserschutz-Konzept gemäss einer Machbarkeitsstudie bringt Vorteile für Oftersheim:
1. Die Dammbruch-Gefahr entlang des Leimbachs wird beseitigt.
2. Der Leimbach erhält eine Mindestbreite von 30 Meter, sein Ausuferungsbereich ist bis zu 35 Meter geplant.
3. Die Ökologie greift Platz in Form von Auenlandschaften. Der Verarmung von Flora und Fauna wird Einhalt geboten.
Ein nicht unwichtiger Satz steht in § 5: „Das Land verpflichtet sich die weiteren Maßnahmen innerhalb der Laufzeit der Vereinbarung (10 Jahre) auszuführen, soweit hierfür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.“
Peter Wierer