Die Öko-Richtlinien der EU und höchstrichterliche Urteile zwingen die Gemeinde Oftersheim
eine neue Art von Abwasser-Gebühren einzuführen. Peter Wierer, Sprecher des „Ökotalk-
lokal“, erläuterte den vielen Besuchern – so mancher fand keinen Sitzplatz mehr – die
ökologischen Gründe für die neue Gebühr, die auch zu mehr Gebühren-Gerechtigkeit führen
wird.
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, daß nach der Einführung des neuen
Gebühren-Systems eine mehrköpfige Familie geringere und Firmen mit Parkflächen sowie
Anwesen mit Hof-Flächen höhere Abwasser-Gebühren zu bezahlen haben. Durch diese
Regelung werden finanzielle Anreize geschaffen, Flächenversiegelungen zurückzubauen,
damit das Regenwasser direkt ins Erdreich zur Bildung von Grundwasser fließen kann. Peter
Wierer begrüßte Bürgermeister Helmut Baust und den Referenten des Abends, Gerhard Vogel
vom Rechenzentrum Reutlingen.
Abwasser-Gebühr teilt sich auf in Schmutzwasser- und Regenwasser-Gebühr
Wie in vielen Bundesländern bereits geschehen, wird die Abwasser-Gebühr gesplittet,
informierte Gerhard Vogel. Zur Zeit richtet sich die Gebühr nach dem Trinkwasser-
Verbrauch, die sogenannte Schmutzwasser-Gebühr (Maßstab Wasser-Uhr). Künftig
wird der Preis für den Kubikmeter Trinkwasser günstiger ausfallen. Dazu gesellt sich
allerdings eine neue Gebühr für das Regenwasser, das von den Dächern und Hof-Flächen
sowie Parkplätzen in die Kanalisation geleitet wird - die sogenannte Regenwasser-Gebühr
(Maßstab Versiegelungsflächen). Die Gemeinde Oftersheim kassiert derzeit 1,1 Mio Euro
an Abwassergebühren (Maßstab Wasseruhr) ein. Dieser Betrag ist künftig aufzuteilen mit
der Maßgabe, daß die Addition der Schmutzwasser- und der Regenwasser-Gebühr den
Millionen-Betrag ergeben, den die Gemeinde braucht, um das Kanalnetz incl. Hebeanlagen zu
unterhalten, so Gerhard Vogel.
Wie wird die Regenwasser-Gebühr errechnet?
Der Kostenanteil der Regenwasser-Beseitigung an den Gesamtkosten der Entwässerung kann
bei ca. 35 % liegen. Mittels Luftbildern werden die Grundstücksverhältnisse und die Art
der Flächen-Versiegelung ermittelt. Die Kostenverursacher sind in der Lage, die Gebühren
genau zu kontrollieren. Steil- und Flachdächer könnten z.B. mit Faktor 0,9, begrünte Dächer
mit 0,3, Asphalt-Flächen mit 0,9, dagegen Verbundsteine mit 0,6 bewertet werden. Kaum
versiegelte Flächen wie z.B. Kies, Schotter oder Rasen-Gittersteine mit Faktor 0,3 bedeutet,
daß 30 % der versiegelten Fläche in Anrechnung kommen..
Wirkt der Hauseigentümer bei der Gebühren-Ermittlung mit?
Die Grundstücksbesitzer erhalten das Luftbild ihres Anwesens. Auf dem sogenannten
Rücklauf-Bogen kann der Hauseigentümer seine Vermerke anbringen, die von der Gemeinde
auf Plausibilität überprüft werden. Wie gesagt, es wird für die meisten Haushalte kaum
Kosten-Veränderungen geben. Gewinner könnten mehrköpfige Familien sein und Verlierer,
wie z.B. die Gemeinde mit ihrem asphaltierten Straßen-Netz und Einrichtungen mit großen
Park- und Hof-Flächen. Ökologisch ausgedrückt, je mehr Flächen entsiegelt werden und
Wasser ins Erdreich versickern kann, desto niedriger fällt die Gebühr aus.
Peter Wierer